Beihilfen
Beihilfen sind Leistungen der Tierseuchenkasse des Saarlandes, die sie aufgrund ihrer Satzungen gewährt.
Die Beihilfen dienen der Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und der Unterstützung der Gesundheitsvorsorge in den Tierbeständen.
Beihilfen sind nur für beitragspflichtige Tierarten möglich.
Als Voraussetzung muss der Tierhalter seinen Tierbestand ordnungsgemäß gemeldet, die Beiträge fristgerecht gezahlt und das einschlägige Tierseuchenrecht beachtet haben.
Beihilfen gibt es als Direktzahlungen oder in Form von Sach- bzw. bezuschussten Dienstleistungen.
Einzelheiten können Sie der Beihilfesatzung entnehmen, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.