Alle Rinderbestände, die als „BVDV-unverdächtig“ galten, wurden mit Anwendungsbeginn des neuen Rechts am 21. April 2021 amtlich als „frei von BVD“ eingestuft. Auffällige Untersuchungsergebnisse oder Verstöße wie beispielsweise die Nichteinhaltung von Untersuchungsfristen und unzulässige Verbringungen führen zu einer Aussetzung oder gar Aberkennung des Betriebsstatus „BVD-frei“. Vorläufig wird auf absehbare Zeit in Deutschland am bewährten Testverfahren, der Untersuchung aller neugeborenen Kälber mittels Ohrstanze, festgehalten. Neu seit 21. April 2021 ist, dass die Proben spätestens bis zum 20. Lebenstag entnommen werden müssen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten denn Betriebe, die die Untersuchung nicht einhalten, gefährden den Freiheitsstatus der gesamten Zone (Voraussetzung: 99,8 % freie Betriebe)
Ausblick: Die Ohrstanze wird, soweit möglich, durch Milch und Blut ersetzt
Die Bestandsfreiheit wird in absehbarer Zeit auch über eine serologische Überwachung mittels Blut- oder Milchproben möglich sein. Betriebe, die nie oder seit langem nicht geimpft bzw. keine geimpften Tiere eingestellt haben und nie einen BVD-Fall hatten, kommen dafür in Frage. Umfangreiche Untersuchungen zu geeigneten Testsystemen und möglichen Beprobungskonzepten werden bereits am FLI durchgeführt. Im Saarland werden parallel zur Ohrstanzuntersuchung verstärkt milchserologische Untersuchungen durchgeführt, um die Seroprävalenz in den Regionen und Betrieben abschätzen zu können. Nach Einschätzung der Experten sollte eine Umstellung der Überwachung erst bei ausreichend niedriger Prävalenz erfolgen. Um zuverlässig intrauterine Infektionen vor der Geburt von PI-Tieren zu erkennen, werden mind. drei serologische Untersuchungen pro Jahr erforderlich sein. Weitere Informationen zur BVD kann das Landesamt für Verbraucherschutz erteilen.