Rechtsgrundlagen
Tiergesundheitsgesetz
Seit dem 01. Mai 2014 ist das Tiergesundheitsgesetz die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Durch das Tiergesundheitsgesetz wurde das alte Tierseuchengesetz abgelöst. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen bewährte Vorschriften, setzt aber verstärkt auch auf Prävention. Das Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern. Änderungen betreffen auch die Entschädigungsvorschriften für Tierverluste. Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes war auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt.
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Saarländische Vorschriften
Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz
Das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz enthält die ergänzenden Normen des Landes zum Tiergesundheitsgesetz sowie die wesentlichen Regelungen zur Errichtung und Aufgabenbeschreibung der Tierseuchenkasse.
Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (PDF)
Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Das Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz enthält die ergänzenden Normen des Landes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sowie die wesentlichen Regelungen zur Kostentragung.
Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (PDF)
Satzungen der Tierseuchenkasse
Hauptsatzung der Tierseuchenkasse
Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse
In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den Beihilfen um freiwillige Leistungen der Tierseuchenkasse. Die Vertreterversammlung der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen & Leistungen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.
Die Beihilfen & Leistungen werden aus den Beiträgen der Tierhalter der jeweiligen Tierart, durch Zuschüsse des Landes an die Tierseuchenkasse sowie aus Mittel der Europäischen Union finanziert.
Beitragssatzung der Tierseuchenkasse
Falltiergebührensatzung der Tierseuchenkasse
Das EU-Recht sieht vor, dass die Entsorgung von toten Tieren zu mindestens 25 % durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin direkt bezahlt wird. Aus diesem Grunde erhebt die Tierseuchenkasse sogenannte Falltiergebühren. Damit werden 25 % der Verarbeitungskosten für diese Tiere in Rechnung gestellt. Kostenfrei dagegen ist die Abholung der Tiere. Die Höhe der Falltiergebühren wird in der Falltiergebührensatzung festgelegt.
